Buschenschank = Heuriger [ von JoDo am 2006-09-22 03:01:47 ]
Am 17. August 1784 wurde von Kaiser Josef II. eine Zirkularverordnung erlassen, mit der jedermann die Erlaubnis zuteil wurde, selbst hergestellte Lebensmittel, Wein und Obstmost zu allen Zeiten zu verkaufen und auszuschenken. Der Begriff „Heuriger“ ist in Österreich nicht geschützt. Der Begriff Buschenschank hingegen ist geschützt und Weinbauern vorbehalten, die Wein aus eigenem Anbau ausschenken.