Nur ein Österr. kann die dt. Sprache derart elegant handhaben! [ von Koschutnig am 2011-10-11 17:36:24 ]
Eine Entsprechung wäre das
"Existenzminimum"Der Ausgleichszulagenrichtsatz [2011: € 783,89 für Alleinstehende, € 1175,45 für Ehepaare] ist der jährlich errechnete Mindestbetrag, erforderlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er dient zur Berechnung versch. Leistungen ( Mindestrente, Alimente, Heizkostenzuschuss, Arbeitslosenunterstützung)
Eigenartigerweise ist er höher als die
"bedarfsorientierte Mindestsicherung", die ja wohl ebenfalls das Existenzminimum sein müsste. (http://tinyurl.com/6x5lkw3
)
Durch den Ergänzungsbetrag wird bei einem niedrigeren Grundbetrag das Arbeitslosengeld auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes aufgestockt http://www.kommunisten.at/article.php?story=20070520085041226
*
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
* BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
* BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
* BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt(Seniorkom.at)