Die Offene Erwerbsgesellschaft [ von Koschutnig am 2009-04-19 19:36:14 ]
(entsprechend der Offenen Handels-Gesellschaft in D) kann seit dem 1.1.2007 nicht mehr gegründet werden. Eine bereits bestehende gilt jetzt als OG ( "Offene Gesellschaft" ).
Wikipedia:
"Die Erwerbsgesellschaft war bis 31. Dezember 2006 eine auf einen gemeinschaftlichen Erwerb unter gemeinsamer Firma gerichtete Gesellschaft, zu deren Zweck jedoch eine OHG oder KG nicht gegründet werden konnte.
Man unterschied
die offene Erwerbsgesellschaft (OEG), wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt war, und
die Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG), wenn bei einem oder einigen der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt war, während bei einem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfand.
Mit Änderung des Handelsgesetzbuches durch das Handelsrechtsänderungsgesetz (HaRÄG) wurde OEGs bzw. KEGs ihre Rechtsgrundlage entzogen. § 1 Abs. 1 UGB umfasst nun auch ehemalige Erwerbsgesellschaften. Eine OEG bzw. KEG kann also seit 1. Jänner 2007 nicht mehr gegründet werden. Bestehende Erwerbsgesellschaften gelten mit 1. Jänner 2007 als OG bzw. KG (§ 907 UGB)."