|
| |
Anbringen - Anzeige, Antrag etc. an eine Behörde
| Österreichisch : | Anbringen , das | | Deutsch : | Anzeige, Antrag etc. an eine Behörde | | | | Eingereicht von : | klaser ( Region : Wien 12.,Meidling) | | Eingereicht am : | 2011-01-16 14:45:33 | | Verwendung : | gehoben | | | | | Kategorien : | Amts- und Juristensprache |
| Österreichisches Verzeichnis |
|---|
|
| Kommentare |
|---|
Vom Büro für Vereins-, [ von klaser am 2011-01-16 14:50:00 ] Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, 2011:
"Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Anbringen gemäß § 13 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht." Zum Umbringen! [ von Koschutnig am 2011-01-17 17:07:19 ] Allgemeines Anbringen "Anbringen" ist der verfahrensgesetzliche Ausdruck z.B. für Anträge, Anzeigen, Beschwerden oder Mitteilungen, wir verstehen z.B. aber auch Ansuchen um Gewährung einer Förderung darunter.
Sie können bei jeder zuständigen Dienststelle des Magistrates Salzburg Anbringen stellen. Ihr Anbringen wird zentral bei der Poststelle des Magistrates Salzburg angenommen und der zuständigen Dienststelle zugeteilt.
Hinweis: Mit dem Anbringen können auch sonstige Behörden des Magistrates Salzburg erreicht werden.
Soweit in den Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, können Anbringen schriftlich oder, sofern es der jeweilige Fall zulässt, auch mündlich eingebracht werden.
Bei schriftlichen Anbringen kann dies in jeder technischen Form geschehen, welche die Behörde zu empfangen in der Lage ist (z.B. in Papierform, Telefax, Online-Formular).
Ein Anbringen ist nicht deswegen von vornherein unwirksam, weil es nicht unterfertigt ist. Es folgen auf http://tinyurl.com/4lum4fx
http://smallurl.de/aa4jiy
noch 9 (neun) weitere "Anbringen". Zum Umbringen!
So hilft die Regierung: [ von Koschutnig am 2011-01-17 17:21:05 ] HELP.gv.at: Anbringen
Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die Kontaktaufnahme einer Beteiligten/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein.
Hinweis: Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.
|
| Beurteilungen |
|---|
2011-01-17 17:01:33(Klagenfurt(Stadt)): Qualität=2: Bekanntheit=80% 2011-01-23 16:39:58(Feldbach): Qualität=1: Bekanntheit=-20%
 |
|