"Grundrente" - unklarer, da mehrdeutiger Begriff [ von Koschutnig am 2011-10-11 13:39:33 ]
* Wirtschaftslexikon:
*a) Im dt. Bundesversorgungsgesetz: Rentenleistung an Beschäftigte.
*b) Sozialpolitik: eine beitragsunabhängige Altersrente aus Steuermitteln für
alle Bürger als Grundsicherung der Bevölkerung.
http://tinyurl.com/5snxhmo
* Aber
"Die Grundrente ist eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und soll Mehraufwendungen oder Ausgaben, die ein gesunder Mensch nicht hat, ausgleichen. Sie dient somit nicht der Sicherung des Lebensunterhalts." http://versorgung.lkbh.net/vafr/vvbw/leistungen.html
* Hingegen:
Die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (§ 41 ff. SGB XII[1]) ist eine in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. (WP)
Österreich: Wird durch den eigenen auf Grund des Erwerbslebens errechneten Renten-( Österr.: "Pensions"-)anspruch plus eventueller Zusatzeinkommen das gemäß dem jährlich festzusetzenden "Ausgleichszulagenrichtsatz" für den Lebensunterhalt
des ehem. Erwerbstätigen erforderliche Mindesteinkommen im Ruhestand nicht erreicht, gebührt dem im Inland lebenden österr. Rentenempfänger ("Pensionisten") eine von der Sozialversicherung zu leistende Ausgleichszulage.
Da diese nur eine von mannigfachen auch in D existierenden "Ausgleichszulagen" verschiedenster Art darstellt, ist dieser Begriff nichts spez. Österreichisches.
"Ausgleichszulagenrichtsatz" hingegen - das ist doch was!