Unterschiedliches Urteilsvermögen in Mistelbach: [ von Koschutnig am 2011-09-06 14:11:39 ]
VERBLÜFFEND:
"2011-09-04 22:01:27(Mistelbach): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
unüblich, unbekannt" -
Du lieber anderer "Mistelbacher", du, (
ein Pseudo-Mistelbacher???) - würdest du so lieb sein und dir den Richtliniensatz zu Herzen nehmen:
" Nehmen Sie die Beurteilung bitte gewissenhaft vor "?
Wenn du ein Wort nicht kennst, solltest du danach doch, so du die Beurteilungsstufen zu begreifen vermagst, 1.)
" Nicht beurteilen: Kann ich nicht beurteilen " und 2.)
"Unbekannt: Kenne das Wort nicht" anklicken; das ergibt dann aber
nicht Qualität= -2: Bekanntheit= -100%.
Wart's nur ab: Jeder kann mit § 2, "Amtswegigkeit", der österr. StPO Bekanntschaft machen! Auch dich könnt's beim nächsten Kiffen erwischen. Das ist beileibe nicht "unüblich"!
Übrigens: Die Fähigkeit zum Verstehen von Richtlinien sowie die Kenntnis österreichischer Amtssprache sind in Mistelbach sehr ungleich verteilt:
Nur eine Woche vorher hat ein Mistelbacher "amtswegig" noch sehr wohl gekannt:
2011-08-28 02:53:11(Mistelbach): Qualität=2: Bekanntheit=100%