[ von anachoret am 2010-03-28 17:08:49 ]
"Die Luxusgrenze (auch
"Playboy-Grenze", "Unterhaltsstopp") wird je nach Gerichten unterschiedlich judiziert. Sie bedeutet, dass unabhängig vom weiteren höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen ein höherer Unterhalt für das Kind nicht mehr zuerkannt wird. Die Luxusgrenze beträgt zwischen dem zweifachen und dem zweieinhalbfachen des Durchschnittsbedarfes. Wo im Einzelfall zwischen diesen Grenzen der Luxusbedarf zu ziehen ist, ist keine Frage, die vom OGH zu entscheiden ist."
Quelle: http://www.familienrecht.at/index.php?id=1614
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playboygrenze" - jetzt enttäuscht du mich aber, so ein hässlicher ausdruck aus deiner feder!! "luxusgrenze" heisst das:D
playboygrenze ist keine erfindung von tom1220. dieser ausdruck ist auch bei gericht gebräuchlich..."
Quelle:http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-371844.html