Österreichisch - Deutsch : Volksanwaltschaft - Aus drei durch den Nationalrat auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern zusammengesetztes, weisungsfreies Verwaltungsorgan mit Ombudsfunktion, das mögliche Misstände in der öffentlichen Verwaltung prüft - D: Bürgerbeauftragte/r (auf Landesebene)

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Österreichisch - Deutsch : Volksanwaltschaft - Aus drei durch den Nationalrat auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern zusammengesetztes, weisungsfreies Verwaltungsorgan mit Ombudsfunktion, das mögliche Misstände in der öffentlichen Verwaltung prüft - D: Bürgerbeauftragte/r (auf Landesebene)


Österreichisch :

Volksanwaltschaft

Deutsch :

Aus drei durch den Nationalrat auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern zusammengesetztes, weisungsfreies Verwaltungsorgan mit Ombudsfunktion, das mögliche Misstände in der öffentlichen Verwaltung prüft - D: Bürgerbeauftragte/r (auf Landesebene)

 
Eingereicht von :anachoret ( Region : Wien 4.,Wieden)
Eingereicht am :2010-02-20 22:39:58
Verwendung :-
 
Kategorien :Amts- und Juristensprache


Kommentare
Aus dem österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) [ von anachoret am 2010-02-20 22:56:34 ]

"Artikel 148a. (1) Jedermann kann sich bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Missstände in der Verwaltung des Bundes einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten beschweren, sofern er von diesen Missständen betroffen ist und soweit ihm ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Jede solche Beschwerde ist von der Volksanwaltschaft zu prüfen. Dem Beschwerdeführer sind das Ergebnis der Prüfung sowie die allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen.
(2) Die Volksanwaltschaft ist berechtigt, von ihr vermutete Missstände in der Verwaltung des Bundes einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten von Amts wegen zu prüfen.
(3) Unbeschadet des Abs. 1 kann sich jedermann wegen behaupteter Säumnis eines Gerichtes mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung bei der Volksanwaltschaft beschweren, sofern er davon betroffen ist. Abs. 2 gilt sinngemäß.
(4) Der Volksanwaltschaft obliegt ferner die Mitwirkung an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen. Näheres bestimmt das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates.
(5) Die Volksanwaltschaft ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig."
Quelle: http://www.bka.gv.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4780

Die Seite der Volksanwaltschaft im Netz: http://www.volksanw.gv.at/
Die Erklärung ist ja bestens formuliert, [ von klaser am 2010-02-22 02:56:22 ]
aber gibt es vielleicht doch ein deutsches Gegenstück, das eine Übersetzung zuließe, u.U. mit "entspricht etwa.."?
Entspricht dem in D [ von JoDo am 2010-02-22 05:27:23 ]
vielleicht der/die Bürgerbeauftragte?
http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann
Beurteilungen
2010-02-22 02:54:44(Wien 12.,Meidling): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
Volksanwaltschaft

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