[ von Koschutnig am 2009-12-12 14:38:36 ]
Der österr. Begriff "Rechtsmittel" ist weiter gefasst als der deutsche (dafür s. Kommentar v. Obi-Gspritzt)
Ö: Folgende Arten von Rechtsmitteln sind bei noch nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidungen möglich:
•Berufung
•Revision
•Rekurs
•Revisionsrekurs
Die Zivilprozessordnung kennt außerdem zwei Rechtsmittel gegen rechtskräftige Entscheidungen:
•Nichtigkeitsklage
•Wiederaufnahmsklage
Österr. "Rechtsmittel" umfassen alle dt. "Rechtsbehelfe", nicht nur die dt. "Rechtsmittel".
"In Österreich ist generell nur die
in Deutschland als Unterbegriff des Begriffs
Rechtsbehelf verwendete Bezeichnung für jegliche Anfechtung einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlich getroffenen Entscheidung üblich"
http://www.scribd.com/doc/17285434/Rechtsbehelf
Der Eintrag ist daher korrekt.