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Deutsch - Österreichisch : freiberuflicher Ingenieur, staatl.vereidigt - Zivilingenieur
| Österreichisch : | Zivilingenieur , der | | Deutsch : | freiberuflicher Ingenieur, staatl.vereidigt | | | | Eingereicht von : | Yana ( Region : Wels(Stadt)) | | Eingereicht am : | 2008-03-14 18:10:04 | | Verwendung : | ugs | | | | | Kategorien : | Arbeitswelt, Veraltet, Historisch |
| Österreichisches Verzeichnis |
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| Kommentare |
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@yana: Tipp [ von JoDo am 2008-03-14 20:27:08 ] Kannst ruhig "Ziviltechniker" auch gleich als österreichisches Wort eintragen, der "Zivilingenieur" ist (war) nämlich eine Untergruppe davon. Auszug aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel: ... In der 2. Ziviltechnikerverordnung vom 2. März 1937 erfolgte die Einteilung der Ziviltechniker in die Kategorien Architekt, Ingenieurkonsulent und Zivilingenieur. Architekten und Ingenieurkonsulenten waren zur Planung und Überwachung der Arbeiten berechtigt, die ihr Fachgebiet umfassen. Zivilingenieure waren auch zur Ausführung berechtigt. ... Im Ziviltechnikergesetz 1993 ... erfolgte eine Angleichung an das Recht der Europäischen Union. Die Zivilingenieure, die auch zur Ausführung berechtigt waren, gibt es daher seither nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ziviltechniker Ziviltechniker [ von Yana am 2008-03-15 18:20:04 ] @JoDo. Danke, wußte das gar nicht. Aber seit 1993 hat sich durch die EU viel geändert. Ziviltechnikergesetz 1993: § 40 Übergangsbestimmungen [ von Koschutnig am 2011-07-02 19:29:14 ] Definition: Beeideter, freiberuflicher Ingenieur konsulent
Übergangsbestimmungen (Ziviltechnikergesetz 1993)§ 40. (1) Die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verliehenen Befugnisse bleiben in dem zum Zeitpunkt der Verleihung bestandenen Berechtigungsumfang aufrecht.
(2) Insbesondere sind nach Maßgabe des Abs. 1 Zivilingenieure weiterhin zur Ausübung ihrer Befugnis während der Dauer eines privaten Dienstverhältnisses und zu ausführenden Tätigkeiten unter der Bezeichnung “Zivilingenieur” berechtigt. Auf Grund bloßer Erklärung an die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, deren Mitglied sie sind, können Zivilingenieure für Hochbau zur Ausübung der Befugnis eines Architekten, alle übrigen Zivilingenieure zur Ausübung der Befugnis eines Ingenieurkonsulenten auf dem gleichen Fachgebiet übergehen http://tinyurl.com/6bxumyb
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| Beurteilungen |
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2008-03-14 19:03:00(Waidhofen an der Ybbs(Stadt)): Qualität=2: Bekanntheit=100% 2008-03-14 20:46:41(Sankt Pölten (Stadt)): Qualität=2: Bekanntheit=80% 2008-12-11 06:56:25(Wien 18.,Währing): Qualität=2: Bekanntheit=100%
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